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   BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11   

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BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11 (https://dejure.org/2011,1776)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2011 - 8 B 48.11 (https://dejure.org/2011,1776)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2011 - 8 B 48.11 (https://dejure.org/2011,1776)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 VermG
    Wirtschaftlich-bilanzierende Betrachtung für vermögensrechtlich relevante Schädigung

  • Wolters Kluwer

    Abweisung einer Klage auf Rückübertragung von Grundstücken wegen nur teilweiser Kaufpreiszahlung und nicht möglicher Vollstreckung aufgrund rassistischer und politischer Verfolgung nach 1933

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Auslegungshilfe; Veräußerung vor Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft; Verzicht auf die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts

  • rewis.io

    Wirtschaftlich-bilanzierende Betrachtung für vermögensrechtlich relevante Schädigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirtschaftlich-bilanzierende Betrachtung für vermögensrechtlich relevante Schädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6
    Abweisung einer Klage auf Rückübertragung von Grundstücken wegen nur teilweiser Kaufpreiszahlung und nicht möglicher Vollstreckung aufgrund rassistischer und politischer Verfolgung nach 1933

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
    a) Soweit die vom Kläger zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26) und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39) Rechtssätze zur freien Verfügbarkeit des Kaufpreises gemäß Art. 3 Abs. 2 REAO enthalten, liegt keine Abweichung vor, weil das Verwaltungsgericht keinen abstrakten Rechtssatz zur Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals aufgestellt hat.

    Ein erzwungener Verzicht auf die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts kann nicht zum Verlust des veräußerten Vermögenswerts geführt haben, weil dieser Verlust nach der oben dargestellten Rechtsprechung auch in den Fällen der Stundung und der hypothekarischen Sicherung der Kaufpreisforderung bereits mit dem Wirksamwerden des Kausalgeschäfts oder der Auflassung eingetreten ist (Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 29 f.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
    Sie formuliert keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (stRspr, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
    Das ist hier nicht der Fall, weil die Frage sich anhand der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228).
  • BVerwG, 25.10.2006 - 8 C 20.05

    Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; die Maßgabe der

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
    b) Zu den vom Kläger weiter herangezogenen Urteilen vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - (BVerwGE 114, 68 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 10), vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - (BVerwGE 119, 232 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23) und vom 25. Oktober 2006 - BVerwG 8 C 20.05 - (BVerwGE 127, 79 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 38) ist ebenfalls keine Divergenz dargelegt.
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
    b) Zu den vom Kläger weiter herangezogenen Urteilen vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - (BVerwGE 114, 68 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 10), vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - (BVerwGE 119, 232 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23) und vom 25. Oktober 2006 - BVerwG 8 C 20.05 - (BVerwGE 127, 79 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 38) ist ebenfalls keine Divergenz dargelegt.
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
    b) Zu den vom Kläger weiter herangezogenen Urteilen vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - (BVerwGE 114, 68 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 10), vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - (BVerwGE 119, 232 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23) und vom 25. Oktober 2006 - BVerwG 8 C 20.05 - (BVerwGE 127, 79 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 38) ist ebenfalls keine Divergenz dargelegt.
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
    Die Beschwerdebegründung benennt keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem das Verwaltungsgericht einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, dessen Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hätte (stRspr, vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 8 B 356.99

    Zulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
    Der zuvor in diesem Verfahren ergangene Zulassungsbeschluss vom 24. Februar 2000 - BVerwG 8 B 356.99 - hielt nicht die hier aufgeworfene Frage für klärungsbedürftig, sondern nur die Frage, ob für den Zeitpunkt des Vermögensverlusts gegebenenfalls nicht auf das Datum des Kaufvertrages, sondern auf das einer nachfolgenden Auflassungserklärung abzustellen sei.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03

    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
    a) Soweit die vom Kläger zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26) und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39) Rechtssätze zur freien Verfügbarkeit des Kaufpreises gemäß Art. 3 Abs. 2 REAO enthalten, liegt keine Abweichung vor, weil das Verwaltungsgericht keinen abstrakten Rechtssatz zur Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals aufgestellt hat.
  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 1.00

    Einstellung des Verfahrens nach Zurücknahme des Rechtsmittels

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
    Aus dem in der Beschwerdebegründung zitierten Beschluss vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 1.00 - sind keine Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Bedeutung der Sache herzuleiten.
  • BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 36.13

    Rückübertragung eines Grundstücks auf Grundlage des Vermögensgesetzes ( VermG )

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde ein inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18 und vom 30. November 2011 - BVerwG 8 B 48.11 - ZOV 2012, 61).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 8 B 46.12

    Anforderungen an die Darlegung einer besonderen Bedeutung einer Rechtssache sowie

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18 und vom 30. November 2011 - BVerwG 8 B 48.11 - ZOV 2012, 61).
  • BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22

    Rückübertragung eines Ritterguts einschließlich der zum Rittergut gehörenden

    Die Klage auf Rückübertragung mehrerer Grundstücke, die zum Rittergut P. gehörten, wurde bereits mit Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 2. Dezember 2010 - 1 K 839/08 - rechtskräftig abgewiesen (vgl. Beschluss des Senats vom 30. November 2011 - 8 B 48.11 - juris).
  • BVerwG, 18.09.2012 - 8 B 41.12
    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 30. November 2011 - BVerwG 8 B 48.11 - und vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
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